Verkehr im Naturschutzgebiet
Ich darf mich auf dem ganzen Gebiet bewegen, davon ausgenommen sind: nationale Naturschutzgebiete, nationale Naturdenkmäler, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete und Naturdenkmäler.
Hier gilt in der Regel die Ordnung wie in der 1. Zone des Nationalparks, wo ich mich nur auf markierten Wanderwegen bewegen darf.